Ihr Weg zum Fachanwaltstitel: Finden Sie Ihren Fachanwaltslehrgang!

Was bietet mein-fachanwaltstitel.de?

  • Fachanwaltslehrgänge und FAO-Seminare aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten
  • Infos rund um das Thema Fachanwaltschaft – von berufsrechtlichen Hintergründen, über Voraussetzungen bis hin zu den Einzelheiten der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Für wen ist mein-fachanwaltstitel.de?

  • Anwältinnen und Anwälte, die einen Fachanwaltstitel erwerben wollen
  • Anwältinnen und Anwälte, die Ihren Fachanwaltstitel weiterführen möchten

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Fachanwalt werden und bleiben trotz Corona?

Die Fortbildungspflicht für Fachanwälte und Fachanwältinnen nach § 15 FAO bleibt auch in Pandemie-Zeiten (zumindest vorläufig) bestehen. Nach § 15 Abs. 2 FAO können Fortbildungsveranstaltungen auch in digitaler Form abgehalten werden, sofern die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmenden untereinander während der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sind und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht wird. Nach Absatz 4 können fünf der 15 Fortbildungszeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Zudem kann die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt auch durch wissenschaftliche Publikation die Fortbildungspflicht erfüllen (Günther, in: BeckOK FAO, Stand: 1.2.2020, § 15 Rn. 10).

In unserer Rubrik Online-Fortbildung finden Sie eine Übersicht virtueller Seminarangebote.

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Der Fachanwaltstitel – Ihr nächster Karriereschritt

Brauche ich einen Fachanwaltstitel und wie bekomme ich ihn? Das sind zwei der Fragen, die in Beratungsgesprächen zu Kanzleigründung und -organisation am häufigsten gestellt werden. Und als Berater oder Beraterin gibt man die guten alten Juristenantworten: „Das kommt drauf an.“

Fachanwalt oder Nicht-Fachanwalt?

Das Thema „Fachanwaltschaft“ war über zwei Jahrzehnte lang in aller Munde. Und ständig wurden neue Erkenntnisse präsentiert. Kilian resümierte als Ergebnis einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement, dass Fachanwälte und Fachanwältinnen i.d.R. zufriedener seien und mehr verdienten als Nicht-Fachanwälte. Immerhin 53 Prozent der Fachanwält:innen gäben als wichtigste Folge des Titelerwerbs eine Steigerung ihrer Kanzleierträge an.[1] Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt. Dennoch gehört die Entscheidung, eine (bestimmte) Fachanwaltschaft zu erwerben, sicher zu den wichtigsten Weichenstellungen im Berufsleben einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts.

Der Fachanwaltstitel – ein Branchentrend?

Dabei ist es erstaunlich, dass der Anteil der Fachanwälte und Fachanwältinnen an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum 01.01.2019 bei nicht mehr als 27,16 Prozent lag.[2] Kilian relativiert diese Zahl allerdings, indem er zu bedenken gibt, dass längst nicht alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch tatsächlich „Marktteilnehmer“ seien. Bei Zugrundelegung einer Zahl von rund 100.000 marktteilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (im Jahr 2016) liege der Anteil der Fachanwälte bei immerhin 43 Prozent.[3]

Ist der Weg in eine Fachanwaltschaft überhaupt der richtige?

Diese Frage muss letztlich jeder für sich selbst beantworten, wobei die Vorteile einer Spezialisierung auf der Hand liegen: Wer sich bei seiner Tätigkeit auf ein einziges oder wenige Spezialgebiet(e) beschränkt, wird nach einer gewissen Anlaufzeit zum Experten oder Expertin, der die gestellten Anforderungen schneller, müheloser und meist auch besser erfüllt als andere. Andererseits besteht die Gefahr, dass der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin zum „Fachidioten“ wird, und dass Dritte glauben, die Spezialist:innen beherrschen nichts außer ihrem Gebiet.

Notwendigkeit der Spezialisierung ist abhängig vom Rechtsgebiet

Wie wichtig es ist, Fachanwalt oder Fachanwältin zu sein, hängt vom Rechtsgebiet ab. Arbeitsrechtler:innen und Familienrechtler:innen etwa haben ohne Fachanwaltschaft am Markt kaum noch eine Chance, weil die Nachfrageseite inzwischen auf den Titel „geeicht“ ist. Der Agrarrechtler:innen dagegen, der seit Jahren seine feste Klientel hat, wird auf die Fachanwaltsbezeichnung getrost verzichten können – was nicht bedeutet, dass es nicht auch bei ihm ein „nice to have“ gibt. Jeder, für den das Erreichen der Fallzahlen kein Problem ist, sollte deshalb nicht die überschaubare Mühe eines Lehrgangs scheuen und den Titel erwerben.

Fußnoten

[1] Kilian, Anwaltliche Spezialisierung – oder was bringt ein Fachanwaltstitel, AnwBl. 2012, 106, 107.
[2] Vgl. die Mitglieder-Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK-Mitt. 2019, 129 ff.
[3] Kilian, Anwaltstätigkeit der Gegenwart – Rechtsanwälte, Kanzleien, Mandanten, Mandate –, DeutscherAnwaltVerlag, Soldan Institut, 2016.

Die Expertin hinter mein-fachanwaltstitel.de

Susanne_Offermann-Burckart_FachanwaltRechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart war viele Jahre (Haupt-) Geschäfts-führerin zweier großer Rechtsanwalts-kammern. Außerdem hat sie als langjähriges Mitglied des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung die FAO entscheidend mitgeprägt. Sie berät bundesweit Rechtsanwälte, andere Freiberufler und Berufskammern zum Gesellschaftsrechts, zum Recht der Versorgungswerke und der Befreiung von der DRV sowie zum Berufs- und Haftungsrechts. www.offermann-burckart.de.

MkG-Spezial – Wegweiser Fachanwaltschaft

Das MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Fachanwaltschaft. Autorin Dr. Offermann-Burckart fasst dabei kompakt zusammen, wie man zu seinem Fachanwaltstitel kommt und welche Fortbildungspflichten für den Erhalt gelten.

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